Geltende Anforderungen
Die Albertus-Magnus-Schule ist bestrebt, ihre digitalen Angebote für alle Menschen zugänglich zu machen. Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Benutzerfreundlichkeit zu verbessern und die geltenden Standards zur Barrierefreiheit einzuhalten.
Unser Ziel ist es, unsere Website im Einklang mit den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) bereitzustellen.
Diese Barrierefreiheitserklärung gilt für die Website https://ams-viernheim.de und wurde am 20.07.2025 erstellt.
Dienstleistungsbeschreibung
Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung im barrierefreien Format
Die Albertus-Magnus-Schule Viernheim ist ein katholisches Gymnasium, das auf christlichen Werten basierende Bildung und umfassende Betreuungsleistungen anbietet. Unser Bildungsangebot umfasst akademische Programme, vielfältige außerschulische Aktivitäten und unterstützende Dienste, die darauf abzielen, die Schülerinnen und Schüler ganzheitlich zu fördern und auf ihre Zukunft vorzubereiten.
Unsere Dienstleistungen beinhalten:
Umfassende Bildung und Betreuung: Wir bieten ein breites Spektrum an Unterrichtsfächern sowie innovative Lernansätze, die das selbstständige und eigenverantwortliche Lernen fördern. Dazu gehört auch die kontinuierliche Optimierung unseres Methodencurriculums, das digitale Bildungsaspekte integriert, um die Schülerinnen und Schüler optimal auf Prüfungen, Präsentationen und Teamarbeit vorzubereiten.
Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen
Die folgenden Anforderungen an die Barrierefreiheit wurden bei der Gestaltung und Entwicklung dieser Website bereits berücksichtigt und erfolgreich umgesetzt:
- Screenreader-Kompatibilität: Die Website verwendet eine korrekte Überschriftenstruktur sowie aussagekräftige ALT-Texte, sodass Screenreader sie interpretieren können. Dadurch stehen diese Informationen auch Usern mit Sehbehinderungen zur Verfügung.
- Kontrast: Texte und Grafiken weisen genügend Kontrast zum Hintergrund auf, was die Lesbarkeit für Menschen mit Sehbehinderungen verbessert.
- Alt-Texte: Auf der Website sind für alle Bilder aussagekräftige Alt-Texte vorhanden, die vom Screenreader korrekt interpretiert werden, sodass Nutzer mit Sehbehinderungen die Informationen vollständig wahrnehmen können.
- Buttons: Alle Buttons sind eindeutig beschriftet, sodass sie für Screenreader-Nutzer klar erkennbar sind und die Barrierefreiheit der Website gewährleistet wird.
- Links: Alle Links sind eindeutig beschriftet, was die Navigation erleichtert und die Nutzerfreundlichkeit für Menschen mit Behinderungen verbessert.
- Verständliche Sprache: Die Website nutzt eine klare und einfache Sprache, kurze Sätze sowie verständliche Ausdrücke.
- Tastaturbedienung: Die Website lässt sich vollständig über die Tastatur steuern, sodass auch Menschen, die keine Maus verwenden können, sie problemlos bedienen können.
Feedback und Ansprechpartner
Sie erreichen unsere Ansprechperson für Barrierefreiheit unter folgenden Kontaktdaten:
Thomas Graschtat
August-Bebel-Str. 9
68519, Viernheim
062043074
Marktüberwachungsbehörde
Für die Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes haben sich die Bundesländer auf die Einrichtung einer gemeinsamen Marktüberwachungsbehörde verständigt. Grundlage dafür ist ein Staatsvertrag, der die Gründung einer zentralen Stelle mit Sitz in Sachsen-Anhalt vorsieht. Die Behörde – voraussichtlich „Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen” – soll künftig die Überwachung barrierefreier Produkte und Dienstleistungen übernehmen. Damit sie ihre Arbeit aufnehmen kann, muss der Staatsvertrag noch durch die Länder ratifiziert werden. Sobald die Ratifizierung abgeschlossen ist, werden die Angaben zur Marktüberwachungsbehörde automatisch in die Barrierefreiheitserklärung übernommen.